Das FG Münster hat in einem Urteil zur Angemessenheit der zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten vereinbarten Gewinnverteilung Stellung bezogen. Die Gewinnverteilung der GmbH & Co. KG sprach ...
Die Komplementär-GmbH muss angemessen an dem Gewinn der KG beteiligt sein. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt ist oder nicht. Ist die Komplementär-GmbH ...
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